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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verfügungsmittel

Verfügungsmittel sind finanzielle Mittel, über die in Städten/Gemeinden der (Ober-)Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken (insb. zu Repräsentationszwecken) verfügen kann. Sie sind weder deckungsfähig, noch übertragbar. Ein Überschreiten der Verfügungsmittel ist nicht zulässig.

Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters werden in der Doppik im Ergebnishaushalt und in einigen Ländern (z.B. in Sachsen-Anhalt) auch im Finanzhaushalt veranschlagt. In der Kameralistik erfolgt die Veranschlagung im Verwaltungshaushalt.

Auf Ebene der Gemeindeverbände (z.B. in Landkreisen beim Landrat) ist das Institut der Verfügungsmittel ebenfalls bekannt und wird dort ebenso restriktiv gehandhabt. Ein vergleichbares Konstrukt existiert auch auf Bundes- und Landesebene (z.B. bei den Ministern).

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Selbstbewirtschaftungsmittel"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger