Verfügungsmittel sind finanzielle Mittel,
über die in Städten/Gemeinden der (Ober-)Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken (insb. zu Repräsentationszwecken) verfügen kann.
Sie sind weder deckungsfähig, noch
übertragbar. Ein Überschreiten der Verfügungsmittel ist nicht zulässig.
Auf Ebene der Gemeindeverbände (z.B. in Landkreisen beim Landrat)
ist das Institut der Verfügungsmittel ebenfalls bekannt und wird dort ebenso restriktiv gehandhabt. Ein vergleichbares Konstrukt
existiert auch auf Bundes- und Landesebene (z.B. bei den Ministern).