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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sonderstatusstadt

Der Begriff der Sonderstatusstadt wird in Hessen verwendet und bezeichnet spezielle kreisangehörige Städte, denen die Hessische Gemeindeordnung eine besondere Rechtsstellung zuspricht. Der Status einer Sonderstatusstadt bedingt, dass die betreffende Stadt zwar kreisangehörig bleibt, jedoch mehr Aufgaben wahrnimmt als eine "normale" kreisangehörige Stadt/Gemeinde in Hessen.

Zum Stand 31.12.2013 gibt es in Hessen sieben Sonderstatusstädte: Bad Homburg, Fulda, Hanau, Gießen, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar.

Um als Sonderstatusstadt kategorisiert zu werden, muss die betreffende Stadt gemäß §4a Hessische Gemeindeordnung mindestens 50.000 Einwohner haben.

Sonderstatusstädte übernehmen an zusätzlichen Aufgaben z.B. Aufgaben in den Bereichen Jugendhilfe, Bauaufsicht, Naturschutz und Soziales. Das besondere Aufgabenportfolio der Sonderstatusstädte spiegelt sich auch im gegenwärtigen kommunalen Finanzausgleich von Hessen wider, der den besonderen Status dieser Städte zu berücksichtigen hat. Dies gilt u.a. auch für die Kreisumlage der Sonderstatusstädte an ihre Landkreise.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger