Der Begriff der Sonderstatusstadt wird in Hessen verwendet und bezeichnet spezielle
kreisangehörige Städte, denen die Hessische Gemeindeordnung eine
besondere Rechtsstellung zuspricht. Der Status einer Sonderstatusstadt bedingt, dass die betreffende Stadt zwar kreisangehörig bleibt,
jedoch mehr Aufgaben wahrnimmt als eine "normale" kreisangehörige Stadt/Gemeinde in Hessen.
Zum Stand 31.12.2013 gibt es in Hessen sieben Sonderstatusstädte:
Bad Homburg, Fulda, Hanau, Gießen, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar.
Um als Sonderstatusstadt kategorisiert zu werden, muss die betreffende Stadt gemäß §4a Hessische Gemeindeordnung mindestens 50.000 Einwohner haben.
Sonderstatusstädte übernehmen an zusätzlichen Aufgaben z.B. Aufgaben in den Bereichen Jugendhilfe, Bauaufsicht, Naturschutz
und Soziales. Das besondere Aufgabenportfolio der Sonderstatusstädte spiegelt sich auch im gegenwärtigen
kommunalen Finanzausgleich
von Hessen wider, der den besonderen Status dieser Städte zu berücksichtigen hat. Dies gilt u.a. auch für die
Kreisumlage der Sonderstatusstädte an ihre Landkreise.