Steuervergünstigungen sind indirekte
Subventionen, die vom Staat an Wirtschaftszweige oder einzelne Unternehmen gewährt werden.
Steuervergünstigungen können ferner auch Privatpersonen zugutekommen.
Steuervergünstigungen sind z.B.:
- Steuerermäßigung
- Steuererlass
- Steuerbefreiung
Die Bundesregierung hat alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen, in dem u.a. auch über die eingeräumten
Steuervergünstigungen Rechnung abzulegen ist.