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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen sind indirekte Subventionen, die vom Staat an Wirtschaftszweige oder einzelne Unternehmen gewährt werden. Steuervergünstigungen können ferner auch Privatpersonen zugutekommen.

Steuervergünstigungen sind z.B.:
- Steuerermäßigung
- Steuererlass
- Steuerbefreiung

Die Bundesregierung hat alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen, in dem u.a. auch über die eingeräumten Steuervergünstigungen Rechnung abzulegen ist.

Siehe auch:
- Datenangebot zu den Subventionen des deutschen Staates
- Subventionsberichte der Bundesregierung
- Zitate zum Thema "Subventionen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger