Als Trennungsgrundsatz (auch: Prinzip der Trennung von Anordnung und Ausführung der Kassengeschäfte) bezeichnet man ein Prinzip des
Kassenwesens, das besagt, dass die Ausführung von
Kassengeschäften (z.B.
Einzahlungen,
Auszahlungen) nicht von derselben Person vorgenommen werden darf, die das Kassengeschäft angeordnet hat. Der Trennungsgrundsatz folgt demnach dem sog. Vier-Augen-Prinzip.