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Verwaltungsausgaben, sächliche
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verwaltungsausgaben, sächliche
Der Begriff der sächlichen Verwaltungsausgaben (auch kurz: Sachausgaben) ist ein Oberbegriff für
Ausgaben für folgende Zwecke:
- Ausgaben für Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
- Ausgaben für Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
- Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
- Ausgaben für Mieten und Pachten
- Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Ausgaben für nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei
ÖPP-Projekten
- Ausgaben für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
Vermögens
- Ausgaben für Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
- Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für
Verfügungsmittel
- Sonstige sächliche Ausgaben (z.B. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Staatsbesuche im Ausland, ausländische Staatsbesuche, Kranzspenden etc.)
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