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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand

Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand sind wirtschaftlich tätige Unternehmen einer Gebietskörperschaft. Für den Wirkungskreis der öffentlichen Hand kann bei Wirtschaftsunternehmen zwischen Bruttounternehmen und Nettounternehmen unterschieden werden. Bruttounternehmen sind mit allen Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsrechnungen der Gebietskörperschaften enthalten. Nettounternehmen sind z.B. kommunale Eigenbetriebe, die eine vom Kernhaushalt unabhängige Rechnung führen und in den Rechnungen der Gebietskörperschaft nur mit ihren Ablieferungen als Einnahmen oder mit etwaigen Zuschüssen als Ausgaben erscheinen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger