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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zahlbarmachung

Unter dem Begriff der Zahlbarmachung versteht man die Gesamtheit aller Vorgänge, die nötig sind, um eine Zahlung zu tätigen. Wesentliche Tätigkeiten im Rahmen der Zahlbarmachung sind das Ausfüllen des Banküberweisungsformulars sowie dessen Transport zum Geldinstitut. Das Erstellen der entsprechenden Kassenanordnung ist nicht Teil der Zahlbarmachung.

Die Zahlbarmachung ist von der Kasse bzw. der Zahlstelle durchzuführen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger