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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zinsuhr

Der Begriff der Zinsuhr bezeichnet einen sekündlich aktualisierten Zähler, der die aktuelle rechnerische Höhe der Zinsausgaben einer einzelnen Gebietskörperschaft, einer Gruppe von Gebietskörperschaften oder eines ganzen Staates anzeigt. Die Zinsausgaben werden hierbei häufig als jährliche Zinsausgaben ausgewiesen (d.h. für einen Zeitraum von zwölf Monaten in die Vergangenheit zum Zeitpunkt des Abrufs der Zinsuhr). Ebenso möglich ist es indes auch, die Zinsausgaben seit Jahresbeginn in einer Zinsuhr anzuzeigen. Neben der absoluten Höhe der staatlichen Zinsausgaben werden häufig auch die Pro-Kopf-Zinsausgaben berichtet. Ferner kann der rechnerische Durchschnittszinssatz geschätzt werden, indem die jährlichen Zinsausgaben ins Verhältnis zur aktuellen Höhe der Staatsverschuldung gesetzt werden.

Die Zinsausgabe-Daten, die von einer Zinsuhr angezeigt werden, verändern sich in einer konstanten Rate (d.h. linear). Die Berechnungsformeln werden mit der Veröffentlichung neuer Zinsausgabe-Daten an diese neue Datengrundlage angepasst.

Zinsuhren liegt die Problematik zugrunde, dass sie ein konstantes Abfließen von Zinsausgaben annehmen (d.h. zu jeder Uhrzeit in gleicher Höhe). Dies entspricht indes nicht der Realität. Vielmehr fallen die Zinsausgaben häufig zu bestimmten Zeitpunkten an. Ungeachtet ihrer faktischen Ungenauigkeit erfüllen Zinsuhren dennoch einen wichtigen Zweck, indem sie die Richtung und die durchschnittliche Veränderung der Höhe der staatlichen Zinsausgaben in einfacher und auch für Laien verständlicher Form visualisieren.

Siehe auch:
- Zinsuhr zu den Zinsausgaben Deutschlands
- Zinsuhr zu den Zinsausgaben Österreichs


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger