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Zuweisungen, zweckgebundene
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Zuweisungen, zweckgebundene
Unter zweckgebundenen
Zuweisungen versteht man finanzielle Transferzahlungen einer Einheit des öffentlichen Sektors an
eine andere Einheit des öffentlichen Sektors (z.B. Landkreis an kreisangehörige Stadt), wobei
die Verwendung der zugewiesenen Mittel an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Die zweckentsprechende Verwendung der
Finanzmittel ist dem Zuweisungsgeber im Regelfall nachzuweisen.
Mittels zweckgebundener Zuweisungen kann der Zuweisungsgeber Entscheidungen (z.B.
Investitionsentscheidung) des Zuweisungsempfängers beeinflussen und den Zuweisungsempfänger dazu bringen,
eigene Finanzmittel für den jeweiligen Verwendungszweck aufzubringen (z.B. zweckgebundene Zuweisungen
decken lediglich 40 Prozent des notwendigen Investitionsvolumens ab, die restlichen 60 Prozent sind vom Zuweisungsempfänger beizusteuern).
Beispiel für zweckgebundene Zuweisungen:
Investitionszuweisungen.
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