Zweckzuweisungen sind Finanztransfers einer öffentlichen Einheit an eine andere öffentliche Einheit (z.B. Land an Gemeinde),
wobei die Verwendung der zugewiesenen
Finanzmittel an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist. Die zweckgemäße Mittelverwendung ist dem Zuweisungsgeber i.d.R. nachzuweisen.
Durch Zweckzuweisungen kann der Zuweisungsgeber Einfluss auf Entscheidungen (z.B.
Investitionsentscheidungen) des Zuweisungsempfängers nehmen und den Empfänger dazu veranlassen, eigene Mittel
für den betreffenden Verwendungszweck aufzubringen (z.B. Zweckzuweisung deckt nur 50% des nötigen Investitionsvolumens
ab, die übrigen 50% sind vom Zuweisungsempfänger aufzubringen).