Bald auch in Sachsen-Anhalt keine Doppik-Pflicht mehr?
12. Juli 2011 |
Autor: Andreas Burth
Die neue grün-rote Regierung des Landes Baden-Württemberg erwägt laut Koalitionsvertrag, die
bisher für die dortigen Kommunen bestehende Pflicht zur
Doppik-Umstellung durch ein Wahlrecht zur alternativen Beibehaltung der
Kameralistik zu ersetzen.
Ähnliche Pläne verfolgt die CDU/SPD-Regierung in Sachsen-Anhalt. In ihrem Koalitionsvertrag vom 13. April 2011 formulieren
CDU und SPD auf Seite 46:
"Die Koalitionspartner sind sich einig, dass sich das doppische System als Verfahren
in der kommunalen Buchführung etablieren soll. Die Angemessenheit der
Abschreibung ist zu prüfen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung soll den
Gemeinden und Landkreisen allerdings ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen doppischen System und
erweiterter Kameralistik eingeräumt und die
Gemeindeordnung dahingehend geändert werden."
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Pläne tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.
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