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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Bald auch in Sachsen-Anhalt keine Doppik-Pflicht mehr?

Bald auch in Sachsen-Anhalt keine Doppik-Pflicht mehr?
12. Juli 2011  |  Autor: Andreas Burth



Die neue grün-rote Regierung des Landes Baden-Württemberg erwägt laut Koalitionsvertrag, die bisher für die dortigen Kommunen bestehende Pflicht zur Doppik-Umstellung durch ein Wahlrecht zur alternativen Beibehaltung der Kameralistik zu ersetzen. Ähnliche Pläne verfolgt die CDU/SPD-Regierung in Sachsen-Anhalt. In ihrem Koalitionsvertrag vom 13. April 2011 formulieren CDU und SPD auf Seite 46:

"Die Koalitionspartner sind sich einig, dass sich das doppische System als Verfahren in der kommunalen Buchführung etablieren soll. Die Angemessenheit der Abschreibung ist zu prüfen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung soll den Gemeinden und Landkreisen allerdings ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen doppischen System und erweiterter Kameralistik eingeräumt und die Gemeindeordnung dahingehend geändert werden."

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Pläne tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter nachfolgenden Links:

» Koalitionsvertrag: Sachsen-Anhalt geht seinen Weg - Wachstum, Gerechtigkeit,
    Nachhaltigkeit

    Hrsg.: CDU, SPD

» Haushaltsreformen in Sachsen-Anhalt
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Baden-Württemberg: Künftig Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik, Blog-Eintrag
    vom 30. April 2011

    Autor: Marc Gnädinger





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger