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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kreisumlage-Hebesätze der 35 Landkreise in Baden-Württemberg

Kreisumlage-Hebesätze der 35 Landkreise in Baden-Württemberg
19. Oktober 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Landkreise in Baden-Württemberg finanzieren einen großen Teil ihrer Aufgabenwahrnehmung über die von den kreisangehörigen Gemeinden sowie den gemeindefreien Grundstücken abzuführende Kreisumlage (§ 49 Abs. 2 LKrO). Die Höhe der Kreisumlage wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Nach § 35 Abs. 1 FAG ist die Kreisumlage als Prozentsatz der Steuerkraftsummen der Gemeinden des Landkreises zu bemessen. Der Umlagesatz ist für alle Gemeinden des Landkreises gleich.

Daten zur Höhe der Kreisumlage-Hebesätze werden regelmäßig vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlicht. Auf Grundlage dieses Datensatzes untersucht der vorliegende Beitrag die Kreisumlage-Hebesätze der Jahre 2010 bis 2016 auf vergleichender Basis.

Wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich wird, hat der Rems-Murr-Kreis mit 38,5 Prozent den höchsten Kreisumlage-Hebesatz des Jahres 2016. Am zweithöchsten liegt er im Landkreis Böblingen mit 37,0 Prozent. Im Zeitraum 2010 bis 2016 gab es vereinzelt noch höhere Kreisumlage-Hebesätze. Den Höchstwert bildet der Rems-Muss-Kreis mit 41,0 Prozent im Jahr 2011.

Die niedrigsten Kreisumlage-Hebesätze im Jahr 2016 haben der Ortenaukreis mit 27,5 Prozent und der Alb-Donau-Kreis mit 28,0 Prozent. Der geringste Hebesatz im Betrachtungshorizont der Jahre 2010 bis 2016 ist dem Enzkreis im Jahr 2010 zuzuordnen (25,5 Prozent).

Die Kreisumlage-Hebesätze schwanken teilweise von Jahr zu Jahr sehr deutlich. Den stärksten Anstieg im Vergleich zu Vorjahr verzeichnete der Bodenseekreis mit +5,9 Prozentpunkten (von 2015 auf 2016). Die größte vorjahresbezogene Reduktion des Kreisumlage-Hebesatzes berichtet die Statistik für den Landkreis Lörrach mit -4,1 Prozentpunkten (von 2011 auf 2012).

In der letzten Zeile der Tabelle ist der Durchschnittswert für die 35 Landkreise in Baden-Württemberg ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um den gewogenen Durchschnitt der Kreisumlage-Hebesätze, wobei die Kreisumlage-Hebesätze der einzelnen Landkreise mit den Steuerkraftsummen gewichtet worden sind. Im Jahr 2016 liegt der gewogene Durchschnitt bei 32,13 Prozent. Im Jahr 2010 waren es noch 31,43 Prozent. Nach einem Anstieg auf 34,27 Prozent im Jahr 2011 sind die durchschnittlichen Kreisumlage-Hebesätze in den Folgejahren tendenziell gefallen. Lediglich im Vergleich der Jahre 2015 und 2016 ist ein minimaler Anstieg um 0,01 Prozentpunkte festzustellen.

Kreisumlage-Hebesätze der Landkreise in Baden-Württemberg in den Jahren 2010 bis 2016

Weitere Informationen zu den Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg können Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. über nachfolgende Links abrufen.

» Kommunalverschuldung in Baden-Württemberg
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Pro-Kopf-Schulden der Städte in Baden-Württemberg mit mindestens 20.000
    Einwohnern, Blog-Eintrag vom 8. April 2016

    Autor: Andreas Burth

» Kernhaushalts- und Eigenbetriebsschulden der Städte und Gemeinden in
    Baden-Württemberg zum 31.12.2014, Blog-Eintrag vom 25. September 2015

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger