Künftig Doppik-Pflicht für Kommunen in Hessen?
2. August 2011 |
Autor: Andreas Burth
Während die Koalitionspartner in Baden-Württemberg sowie Sachsen-Anhalt vereinbart haben, ihren Kommunen künftig ein
Wahlrecht zwischen
Doppik und
(erweiterter)
Kameralistik einzuräumen, erwägt Hessen den umgekehrten Weg zu beschreiten. Einem Gesetzentwurf der Koalitionspartner CDU und FDP vom 10. Mai 2011 zufolge ist geplant, den hessischen Kommunen die Doppik künftig verpflichtend vorzuschreiben. Im Gesetzentwurf heißt es auf Seite 3 wörtlich:
"Die Führung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung wird zur ausschließlich zulässigen Haushaltssystematik bestimmt."
Bislang haben die hessischen Kommunen die Wahl zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik. Laut Hessischem Rechnungshof haben sich jedoch nur zwei von 448 hessischen Kommunen (Stadt Heringen (Werra), Stadt Bad Hersfeld) für die erweiterte Kameralistik entschieden.
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