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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Personalausgaben der 28 EU-Staaten im Vergleich

Personalausgaben der 28 EU-Staaten im Vergleich
26. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Personalausgaben sind aus Sicht des Staates eine der wichtigsten Ausgabearten. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für die übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Zu den staatlichen Personalausgaben sind im Blog des Portals HaushaltsSteuerung.de bereits verschiedene Analysen durchgeführt worden. Bislang beschränkten sich diese Untersuchungen jedoch auf den deutschen Staat (siehe Link).

» Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Außen vor blieb indes ein Vergleich Deutschlands mit den anderen 27 EU-Staaten. Diese Lücke soll im vorliegenden Beitrag geschlossen werden.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Personalausgaben in Euro je Einwohner
- Personalausgaben in Prozent des nominalen BIP
- Personalausgaben in Prozent der gesamten Staatsausgaben
- Entwicklung der absoluten Höhe der Personalausgaben in ausgewählten EU-Staaten
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Datengrundlage der vorliegenden Analyse sind Statistiken, die am 21.4.2016 von Eurostat publiziert worden sind. Abgedeckt wird jeweils der gesamte Sektor Staat, d.h. die Kern- und Extrahaushalte von Bund/Zentralstaat, Gliedstaaten, Kommunen und Sozialversicherung. Die sonstigen FEUs werden aus Gründen der Datenverfügbarkeit nicht einbezogen. Eine Gliedstaaten-Ebene gibt es laut Eurostat nur in vier EU-Staaten: Belgien, Deutschland, Österreich und Spanien. Die übrigen 24 EU-Mitglieder sind zentralstaatlich aufgebaut.

Die Personalausgaben werden in der Eurostat-Statistik als "zu leistendes Arbeitnehmerentgelt" (Code: D.1) bezeichnet. Das Arbeitnehmerentgelt umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem in einem Darstellungszeitraum geleistete Arbeit. Unter das Arbeitnehmerentgelt fallen die Positionen "Bruttolöhne und -gehälter" (Code: D.11) und "Sozialbeiträge der Arbeitgeber" (Code: D.12).

Bruttolöhne und -gehälter (Code: D.11) können in Form von Geld- oder Sachleistungen entrichtet werden. Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geldleistungen schließen alle vom Arbeitnehmer geleisteten Sozialbeiträge, Einkommensteuern und sonstigen Zahlungen ein, auch wenn diese vom Arbeitgeber einbehalten und für den Arbeitnehmer direkt an Systeme der sozialen Sicherung, Steuerbehörden usw. abgeführt werden. Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen umfassen Waren, Dienstleistungen und sonstige unbare Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden und von den Arbeitnehmern nach eigenem Ermessen und zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse oder der Bedürfnisse der Mitglieder ihres Haushalts verwendet werden können.

Sozialbeiträge der Arbeitgeber (Code: D.12) sind Sozialbeiträge, die Arbeitgeber an die Sozialversicherung oder an andere beschäftigungsbezogene Systeme der sozialen Sicherung zahlen, damit ihre Arbeitnehmer Sozialleistungen erhalten. Erfasst sind sowohl die tatsächlichen als auch die unterstellten Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Die sog. "tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber" (Code: D.121) umfassen deren Zahlungen an Versicherungsträger (Sozialversicherung und andere beschäftigungsbezogene Systeme der sozialen Sicherung) zugunsten ihrer Arbeitnehmer. Derartige Zahlungen umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen, die gewohnheitsmäßig gewährten, die vertraglichen sowie die freiwilligen Beiträge zur Versicherung gegen Risiken oder Bedürfnisse. Die sog. "unterstellten Sozialbeiträge der Arbeitgeber" (Code: D.122) stellen den Gegenwert von sonstigen Leistungen zur sozialen Sicherung (vermindert um einen Betrag in Höhe eventueller Arbeitnehmerbeiträge) dar, die von den Arbeitgebern direkt - also ohne Zwischenschaltung einer Versicherungsgesellschaft oder einer rechtlich selbstständigen Altersvorsorgeeinrichtung und ohne dass zu diesem Zweck spezielle Fonds oder spezielle Rückstellungen gebildet werden - an die von ihnen gegenwärtig oder früher beschäftigten Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden.

Vorstehende Definitionen wurden im Wortlaut dem nachfolgenden PDF-Dokument entnommen, das noch weiterführende Erläuterungen zu den hier untersuchten Größen enthält.

» Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010)
    Hrsg.: Europäische Union

In den nachfolgenden Abblidungen werden auch Werte zu den sog. EU-28 und Euro-19 berichtet. Bei den EU-28 handelt es sich um die Gesamtheit derjenigen 28 europäischen Staaten, die zum 1.1.2016 Mitglieder der Europäischen Union (EU) sind. Unter den Euro-19 versteht man die Summe derjenigen 19 EU-Mitgliedsstaaten, die zum 1.1.2016 auch Mitglieder der Eurozone sind.



Personalausgaben in Euro je Einwohner

Die höchsten Pro-Kopf-Personalausgaben 2015 haben Luxemburg (8.099 Euro je Einwohner) und Dänemark (7.741 Euro je Einwohner). Es handelt sich bei den zwei Staaten zugleich um die beiden wirtschaftskräftigsten EU-Mitglieder. Während Luxemburg ein Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (Pro-Kopf-BIP) 2015 von 92.569 Euro je Einwohner aufweist, liegt es in Dänemark bei 47.042 Euro je Einwohner. Das Land mit den dritthöchsten Pro-Kopf-Personalausgaben (Schweden mit 5.665 Euro je Einwohner) hat das vierthöchste Pro-Kopf-BIP im Jahr 2015 (45.575 Euro je Einwohner).

Die geringsten Pro-Kopf-Personalausgaben weisen Bulgarien (570 Euro je Einwohner) und Rumänien (615 Euro je Einwohner) aus. Es handelt sich bei den zwei Ländern zugleich um die beiden wirtschaftsschwächsten Staaten der EU. In Bulgarien liegt das Pro-Kopf-BIP im Jahr 2015 bei 6.132 Euro je Einwohner, in Rumänien bei 8.070 Euro je Einwohner.

Deutschlands Pro-Kopf-Personalausgaben erreichen ein Niveau von 2.841 Euro je Einwohner. Dies ist ein Volumen, das leicht unter den Werten der Euro-19 (3.125 Euro je Einwohner) und EU-28 (2.921 Euro je Einwohner) liegt.

Ranking zur Höhe der staatlichen Pro-Kopf-Personalausgaben der 28 EU-Mitglieder im Jahr 2015 (in Euro je Einwohner)



Personalausgaben in Prozent des nominalen BIP

Die höchsten staatlichen Personalausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftskraft weisen folgende EU-Staaten auf: Dänemark mit 16,46 Prozent des nominalen BIP, Finnland mit 14,02 Prozent des nominalen BIP und Frankreich mit 12,85 Prozent des nominalen BIP. Die geringsten Werte verzeichnen demgegenüber Rumänien und Deutschland mit jeweils 7,62 Prozent des nominalen BIP.

Ranking zur Höhe der staatlichen Personalausgaben in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die 28 EU-Mitglieder im Jahr 2015



Personalausgaben in Prozent der gesamten Staatsausgaben

Die Spannweite bei der Kennzahl "Personalausgaben in Prozent der gesamten Staatsausgaben" reicht von 17,36 Prozent in Deutschland bis 31,96 Prozent in Zypern. In der Gesamtheit der 28 EU-Staaten werden 21,38 Prozent der gesamten Staatsausgaben für die Entlohnung der Staatsbediensteten verwendet. In den 19 Euro-Staaten sind es 20,89 Prozent.

Auffällig ist, dass die Höhe des Anteils der Personalausgaben in einem Zusammenhang mit der Einwohnerzahl zu stehen scheint. So finden sich die vier einwohnerstärksten EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Italien) in der unteren Hälfte des Rankings wieder. Deutschland als einwohnerkräftigstes Land der EU hat den niedrigsten Personalausgabenanteil. Umgekehrt finden sich mit Zypern, Malta und Estland drei der vier einwohnerschwächsten EU-Staaten an der Spitze der Rangliste (Plätze 1, 3 und 4). Einzig Luxemburg (zweitniedrigste Bevölkerungszahl) springt aus der Reihe. Im Hinblick auf Luxemburg ist allerdings darauf hinzuweisen, dass Luxemburg bei einer Pro-Kopf-Betrachtung das mit großem Abstand wirtschaftsstärkste Land der EU ist. 2015 lag das nominale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt bei 92.569 Euro je Einwohner. Aus der enormen Wirtschaftskraft Luxemburgs resultieren auch andersartige finanzpolitische Strukturen.

Ranking zum prozentualen Anteil der staatlichen Personalausgaben an den gesamten Staatsausgaben für die 28 EU-Mitglieder im Jahr 2015



Entwicklung der absoluten Höhe der Personalausgaben in ausgewählten EU-Staaten

Neben einem EU-Vergleich über die Höhe der Personalausgaben erscheint es auch interessant zu untersuchen, wie sich das Volumen der Personalausgaben im Zeitablauf entwickelt hat. An dieser Stelle sollen daher für den Zeitraum 2000 bis 2015 entsprechende Zeitreihenanalysen durchgeführt werden. Konkret betrachtet werden zum einen die fünf einwohnerstärksten EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland). Zum anderen werden auch Griechenland und Österreich untersucht. Griechenland erscheint v.a. vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage dieses Staates und der regelmäßig hohen medialen Aufmerksamkeit relevant. Österreich wird einbezogen, da HaushaltsSteuerung.de als deutschsprachiges Fachportal neben Deutschland auch bestrebt ist, auf Österreich ein besonderes Augenmerk zu legen.

In obigem Pro-Kopf-Vergleich sind die Personalausgaben der Nicht-Mitglieder der Eurozone (z.B. Vereinigtes Königreich) in Euro umgerechnet worden, um einen sinnvollen Pro-Kopf-Vergleich über alle 28 EU-Mitglieder zu ermöglichen. Im Falle des Vereinigten Königreichs wird im Folgenden jedoch wieder die Landeswährung (hier: Pfund Sterling) betrachtet, damit im Zeitablauf auftretende Wechselkursschwankungen den Zeitreihenvergleich nicht verzerren.

Im Hinblick auf die Zeitreihenanalysen ist generell darauf hinzuweisen, dass der Betrachtungszeitraum (2000 bis 2015) von wechselnden ökonomischen Rahmenbedingungen geprägt ist. In den meisten EU-Staaten waren z.B. die Jahre bis 2007/2008 konjunkturell bessere Jahre. Demgegenüber zeigten sich gerade in den Jahren ab 2009 die Auswirkungen der Finanzkrise auf die öffentlichen Haushalte. In diesen Jahren haben viele EU-Staaten hohe Haushaltsdefizite angehäuft. Einige Mitgliedsstaaten haben den gesamtstaatlichen Haushaltsausgleich auch heute noch nicht wieder erreicht.

Veränderungen im Volumen der Personalausgaben können verschiedene Ursachen haben. Ein Beispiel sind Erhöhungen bzw. Reduktionen im staatlichen Personalbestand. Als weiteres Beispiel können Steigerungen bzw. Senkungen im Lohn- und Gehaltsniveau angeführt werden. In der Tendenz steigt das nominale Lohn- und Gehaltsniveau im Zeitablauf. Neben einer etwaigen realen Lohn- und Gehaltssteigerung soll hierüber v.a. auch eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) vorgenommen werden. Gerade in Staaten, die in ihrem Haushalt vor größeren Finanzproblemen stehen, können jedoch auch nominale Kürzungen im Lohn- und Gehaltsniveau vorgenommen werden, um hierüber einen Beitrag zur Gesundung der Staatsfinanzen zu leisten.

Für Deutschland ist im Zeitablauf eine steigende Tendenz in den Personalausgaben festzustellen. Lediglich im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 ist eine minimale Reduktion um rund 2 Mio. Euro zu beobachten. Von 2000 bis 2015 verzeichnen die staatlichen Personalausgaben einen Zuwachs um 32,6 Prozent. Für das Jahr 2015 wird in der Statistik ein Personalausgabenniveau von 230,7 Mrd. Euro berichtet.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben von Deutschland in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Die französischen Staatsausgaben im Personalbereich sind in den Jahren 2000 bis 2015 im Vorjahresvergleich jeweils gestiegen. Insgesamt ist ein Zuwachs um 47,4 Prozent festzustellen. Im Jahr 2015 liegen die Personalausgaben bei 281,5 Mrd. Euro.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben von Frankreich in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Griechenland zählt in der Europäischen Union schon länger zur Gruppe der Staaten mit den meisten Finanzproblemen. Infolge der Finanzkrise haben sich die Probleme nochmals deutlich verschärft, was zu mehreren Rettungspaketen für das Land geführt hat.

In den Jahren vor der Krise ist in Griechenland ein sehr starker Anstieg bei den Personalausgaben zu beobachten. Im Vergleich der Jahre 2000 bis 2009 haben sich die Personalausgaben des griechischen Staates mehr als verdoppelt (Zuwachs um 105,7 Prozent). Die Folgejahre waren durch eine tiefgreifende Staatsfinanzkrise geprägt. Die in der Folge vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen betrafen auch den Personalberereich, was wiederum zu sinkenden Personalausgaben geführt hat. Unter Gegenüberstellung der Jahre 2009 und 2015 sind die Personalausgaben um 30,8 Prozent verringert worden.

Die Personalausgaben des Jahres 2015 liegen bei 21,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind die Personalausgaben des griechischen Staates um 42,2 Prozent angewachsen.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben von Griechenland in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Das Volumen von Italiens Personalausgaben ist v.a. in den Jahren bis 2010 gewachsen. Der Zuwachs beläuft sich in den Jahren 2000 bis 2010 auf 38,5 Prozent. In den Folgejahren stand auch der italienische Staat von Konsolidierungsherausforderungen, um das Staatsdefizit zu verringern. In der Folge wurden u.a. auch die Personalausgaben gesenkt. Unter Gegenüberstellung der Jahre 2010 und 2015 sind die Personalausgaben um 6,3 Prozent reduziert worden. Im Jahr 2015 liegen sie bei 161,7 Mrd. Euro. In einer Gesamtbetrachtung des Zeitraums 2000 bis 2015 ist ein Anstieg der Personalausgaben um 29,8 Prozent zu beobachten.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben von Italien in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Für Österreich ist im Zeitraum 2000 bis 2015 ein stetiger Anstieg in den Personalausgaben festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2000 und 2015 sind die staatlichen Personalausgaben um 53,6 Prozent gewachsen. Im Jahr 2015 liegen die Personalausgaben des österreichischen Staates bei 36,0 Mrd. Euro.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben von Österreich in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Die Personalausgaben des spanischen Staates haben in den Jahren 2000 bis 2009 einen deutlichen Zuwachs erfahren. Sie stiegen in diesem Zeitraum um 93,2 Prozent. In den Jahren ab 2010 waren auch in Spanien Konsolidierungsmaßnahmen notwendig, um die Staatsfinanzen (wieder) in den Griff zu bekommen. Dies schlägt sich auch in den Personalausgaben nieder, die im Vergleich der Jahre 2009 und 2015 um 5,5 Prozent gesenkt worden sind. Für das Jahr 2015 sind Personalausgaben in Höhe von insgesamt 118,7 Mrd. Euro festzustellen. Im Vergleich zum Jahr 2000 entspricht dies einem Zuwachs von 82,6 Prozent.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben von Spanien in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Die Personalausgaben im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland verzeichnen im Zeitraum 2000 bis 2010 ihren stärksten Anstieg (80,3 Prozent). In den Folgejahren sind - auch aufgrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen im Staatshaushalt - weitgehend konstante Personalausgaben festzustellen. Im Gesamtzeitraum 2000 bis 2015 liegt die Steigerung der Personalausgaben bei 80,1 Prozent. Ihr Volumen beträgt im Jahr 2015 insgesamt 172,1 Mrd. Pfund Sterling. Dies entspricht 237,2 Mrd. Euro.

Zeitliche Entwicklung der absoluten Höhe der staatlichen Personalausgaben des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in den Jahren 2000 bis 2015 (in Mrd. Pfund Sterling)



Weitere Informationen

Zusatzinformationen zu den öffentlichen Finanzen der 28 EU-Mitglieder sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter nachfolgenden Links abrufbar.

» Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in der EU
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger