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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Schuldenhöhe der 28 EU-Länder zum 31.12.2015 nach Ebenen/Teilsektoren

Schuldenhöhe der 28 EU-Länder zum 31.12.2015 nach Ebenen/Teilsektoren
22. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Analysen zur Staatsverschuldung der EU-Länder beziehen sich häufig nur auf den Gesamtstaat. Die von Eurostat publizierten Daten ermöglichen allerdings auch eine Analyse der Frage, welcher Ebene bzw. welchem Teilsektor des Sektors Staat welcher Anteil an der Gesamtverschuldung zuzurechnen ist. Eine solche Untersuchung wird im vorliegenden Beitrag durchgeführt.

Die genutzte Abgrenzung der Staatsverschuldung ist jeweils der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag. Ausgewiesen werden die Schuldendaten in Prozent des nominalen, jahresbezogenen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Nach den Vorgaben des Maastricht-Vertrags sollte der Schuldenstand nicht über 60 Prozent des nominalen BIP liegen.

Die Schuldenstatistik von Eurostat differenziert zwischen vier staatlichen Ebenen/Teilsektoren, die zusammen den Gesamtstaat (hier: Sektor Staat) ausmachen. Es sind dies der Bund/Zentralstaat, die Gliedstaaten, die Kommunen und die Sozialversicherungsträger. Die Gliedstaaten-Ebene gibt es in den meisten EU-Staaten nicht. Lediglich in vier der 28 Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Österreich und Spanien) gibt es eine Gliedstaaten-Ebene. Im Falle Deutschlands handelt es sich bei den Gliedstaaten um die Bundesländer.

Im Kontext der Differenzierung nach Ebenen/Teilsektoren ist darauf hinzuweisen, dass die Summe der Schulden der einzelnen Ebenen/Teilsektoren nicht exakt der Gesamtverschuldung entspricht. Der Grund ist, dass die Gesamtverschuldung nach Maastricht-Vertrag um Doppelzählungen zwischen den öffentlichen Haushalten bereinigt ist. In der Tabelle wird daher sowohl die unbereinigte Summe der Schulden der einzelnen Ebenen/Teilsektoren als auch der bereinigte Gesamtschuldenstand (= Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag) berichtet. Hinsichtlich ebenen-/teilsektorbezogenen Direktvergleichen zwischen EU-Staaten sei an dieser Stelle allerdings auch darauf hingewiesen, dass sich die Aufgabenportfolios der Ebenen/Teilsektoren merklich unterscheiden können. Dies führt zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit.

Den höchsten Gesamtschuldenstand nach Maastricht-Vertrag hat zum 31.12.2015 Griechenland mit 176,9 Prozent des nominalen BIP. Am niedrigsten fällt die Verschuldung in Estland aus (9,7 Prozent des nominalen BIP). Deutschland liegt bei 71,2 Prozent des nominalen BIP und Österreich bei 86,2 Prozent des nominalen BIP. Sowohl Deutschland als auch Österreich überschreiten damit die 60-Prozent-Vorgabe des Maastricht-Vertrags.

In allen EU-Staaten entfällt der überwiegende Teil der Staatsschulden auf den Bund/Zentralstaat. Augenfällig ist die Schuldenverteilung z.B. in Griechenland: Fast die gesamte griechische Staatsverschuldung ist dem Zentralstaat zuzurechnen, während die Kommunen und die Sozialversicherung nur gering verschuldet sind.

Vergleichsweise hohe Schuldenstände in der Sozialversicherung finden sich in Frankreich und Litauen. Auf kommunaler Ebene berichten u.a. Frankreich, Schweden, Finnland, Italien und die Niederlande relativ hohe Schuldenstände im Verhältnis zur Wirtschaftskraft.

Schuldenhöhe der 28 EU-Länder zum 31.12.2015 nach den vier Ebenen/Teilsektoren Zentralstaat/Bund, Gliedstaaten, Kommunen und Sozialversicherung (in Prozent des nominalen BIP)

Ergänzende Informationen zu den Staatsfinanzen der EU-Staaten können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter nachfolgenden Links abrufen.

» Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in der EU
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger