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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Verständnis des Bundesrechnungshofs zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Verständnis des Bundesrechnungshofs zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
11. Januar 2014  |  Autor: Marc Gnädinger



Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat Verfassungsrang (Artikel 114 Abs. 2 Grundgesetz). Hiernach hat der Bundesrechnungshof u.a. die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. In § 7 Abs. 1 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung wird präzisiert, dass bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.

Der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren festgestellt, dass dieser Verpflichtung in der Bundesverwaltung nur unzureichend nachgekommen wird. Für manche finanzwirksamen Maßnahmen lagen keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor, bei anderen herrschten zuweilen methodische und organisatorische Defizite. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrechnungshof eine Handreichung publiziert. Sie zeigt aus Sicht des Bundesrechnungshofs Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf und stellt unterschiedliche Vorgehensweisen und Modelle vor. Damit möchte der Bundesrechnungshof zur Durchführung und qualitativen Verbesserung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beitragen.

» Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finanzwirksamer Maßnahmen nach
    § 7 Bundeshaushaltsordnung - Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für
    Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (Band 18)

    Hrsg.: Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der
    Verwaltung

» Bundesrechnungshof drängt auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Pressemitteilung vom
    12. Juni 2013

    Hrsg.: Präsident des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der
    Verwaltung

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist ein zentraler Budgetgrundsatz - nicht nur auf staatlicher, sondern auch auf kommunaler Ebene. In der Praxis sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen indes schwierig, aber notwendig. Es gibt verschiedene Methoden/Arten der Untersuchung mit jeweils spezifischen Vor- und Nachteilen. Von wissenschaftlicher Seite wurde die Thematik der Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen jüngst in einem Papier der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer systematisch aufgearbeitet.

» Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im öffentlichen Sektor, erschienen
    als Speyerer Arbeitsheft Nr. 204 der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften

    Autor: Holger Mühlenkamp





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger