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Grundsatz der Sparsamkeit
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Grundsatz der Sparsamkeit
Unter dem Grundsatz der Sparsamkeit in seiner engeren Auslegung versteht man einen Handlungsgrundsatz, nach dem eine
öffentliche Verwaltung einseitig ihren
Input (z.B.
Ausgaben,
Personaleinsatz) zu minimieren hat. Der mit dem Handeln verbundene Erfolg
(Output) wird nicht betrachtet.
Beispiel:
Die Verwaltung der Gemeinde Musterhausen möchte 2.500 Kugelschreiber beschaffen. Bei Unternehmen A kosten die 2.500 Kugelschreiber 200 Euro.
Bei Unternehmen B kosten sie 250 Euro. Gemäß dem Grundsatz der Sparsamkeit werden die Kugelschreiber bei der günstigeren Alternative, d.h. bei
Unternehmen A, eingekauft.
Analog hierzu ist der Grundsatz der Sparsamkeit auch ein
Haushaltsgrundsatz,
der besagt, dass eine Verwaltung von mehreren Handlungsalternativen diejenige zu wählen hat,
die den geringsten finanziellen Mitteleinsatz erfordert. Das Sparsamkeitsprinzip geht folglich einher mit dem
Ziel der Ausgabenminimierung.
Der Grundsatz der Sparsamkeit in seiner weiteren Auslegung (auch: Minimalprinzip) bezieht zusätzlich zum Input auch den Output (als konstante,
zu erreichende Größe) mit ein. Der Grundsatz der Sparsamkeit in seiner weiteren Auslegung besagt konkret, dass es bei
gegebenem Erfolgsziel (Output) gilt, dieses mit minimalem Mitteleinsatz (Input) zu erreichen. Der Grundsatz der Sparsamkeit in seiner
weiteren Auslegung ist eine Konkretisierung des
ökonomischen Prinzips.
Siehe auch:
- Links zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Links zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Links zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
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