Unter dem Begriff der Abschlagsauszahlung versteht man im Kontext des
Kassenwesens eine
Auszahlung,
mit der eine ihrer endgültigen Höhe nach noch ungewisse
Verbindlichkeit/Zahlungsverpflichtung
teilweise beglichen wird.
Abschlagsauszahlungen können z.B. Teilzahlungen auf bei bereits erbrachte Teilleistungen eines Gesamtwerks bzw.
einer Gesamtlieferung sein (z.B. beim Bau eines Gebäudes).