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Bundesvoranschlag (BVA)
Als Bundes
voranschlag
(BVA) bezeichnet man in Österreich die Anlage I zum
Bundesfinanzgesetz
. Der Bundesvoranschlag ist eine gegliederte, für ein
Finanzjahr
aufgestellte Planungsrechnung über die voraussichtlichen
Mittelaufbringungen
und
Mittelverwendungen
des Bundes.
Gemäß neuem
Bundeshaushaltsgesetz
(2013) setzt sich der Bundesvoranschlag aus dem
Ergebnisvoranschlag
und dem
Finanzierungsvoranschlag
zusammen. Hinzu kommen Angaben zur Wirkungsorientierung. Der Bundesvoranschlag ist gegliedert in Rubriken, Untergliederungen,
Globalbudgets
und
Detailbudgets
.
Das deutsche Äquivalent zum österreichischen Bundesvoranschlag ist der
Bundeshaushaltsplan
.
Siehe hierzu auch:
-
Linkliste zu Bundeshaushalten (Deutschland, Österreich, Schweiz)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger