Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » B » Bundesvoranschlag (BVA)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Bundesvoranschlag (BVA)

Als Bundesvoranschlag (BVA) bezeichnet man in Österreich die Anlage I zum Bundesfinanzgesetz. Der Bundesvoranschlag ist eine gegliederte, für ein Finanzjahr aufgestellte Planungsrechnung über die voraussichtlichen Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen des Bundes.

Gemäß neuem Bundeshaushaltsgesetz (2013) setzt sich der Bundesvoranschlag aus dem Ergebnisvoranschlag und dem Finanzierungsvoranschlag zusammen. Hinzu kommen Angaben zur Wirkungsorientierung. Der Bundesvoranschlag ist gegliedert in Rubriken, Untergliederungen, Globalbudgets und Detailbudgets.

Das deutsche Äquivalent zum österreichischen Bundesvoranschlag ist der Bundeshaushaltsplan.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Bundeshaushalten (Deutschland, Österreich, Schweiz)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger