Die Ergänzungsfunktion bezeichnet eine
Funktion öffentlicher Unternehmen. Merkmal der Ergänzungsfunktion
öffentlicher Unternehmen ist, dass der Staat der Ansicht ist, dass privatwirtschaftliche Unternehmen einen speziellen Wirtschaftszweig
(z.B. Freizeitbäder, ÖPNV) nicht ausreichend abdecken und der Staat daher das
Leistungsangebot selbst sicherstellen bzw. das bestehende Leistungsangebot privater Anbieter ergänzen will. Zu diesem Zweck bedient
sich der Staat eines öffentlichen Unternehmens.