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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fixkosten

Unter Fixkosten versteht man diejenigen Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung bzw. Ausbringungsmenge sind, d.h. sie bleiben bei Beschäftigungsänderungen konstant. Die Fixkosten pro Stück fallen mit zunehmender Ausbringungsmenge. Beispiele für Fixkosten sind Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Gemeinkosten sind häufig Fixkosten; es gibt aber auch eine Reihe von Fällen, in denen Gemeinkosten variablen oder semi-variablen Charakter haben.

Gegensatz: variable Kosten.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum