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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Flächenland

Als Flächenländer bezeichnet man - in Abgrenzung zu den Stadtstaaten - alle Bundesländer, deren Gebiet nicht nur eine oder zwei Städte umfasst. Die kommunale Ebene der Flächenländer umfasst folglich eine größere Anzahl an Städten und Gemeinden (sowie Gemeindeverbänden).

Da Flächenländer lediglich Landesaufgaben wahrnehmen, während Stadtstaaten zusätzlich auch kommunale Aufgaben wahrzunehmen haben, sind (Finanz-)Kennzahlenvergleiche zwischen Flächenländern und Stadtstaaten in einigen Fällen problematisch.

Die 13 Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder (Flächenländer und Stadtstaaten)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum