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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Flächenland
Als Flächenländer bezeichnet man - in Abgrenzung zu den
Stadtstaaten - alle
Bundesländer, deren Gebiet nicht nur eine oder zwei Städte umfasst.
Die kommunale Ebene der Flächenländer umfasst folglich eine größere Anzahl an Städten und
Gemeinden
(sowie Gemeindeverbänden).
Da Flächenländer lediglich Landesaufgaben wahrnehmen, während
Stadtstaaten zusätzlich auch kommunale Aufgaben wahrzunehmen haben, sind
(Finanz-)Kennzahlenvergleiche zwischen Flächenländern und Stadtstaaten in
einigen Fällen problematisch.
Die 13 Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder (Flächenländer und Stadtstaaten)
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