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Insolvenz, kommunale (USA)
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Insolvenz, kommunale (USA)
Die USA zählt zu den Nationen, in denen eine
kommunale Insolvenz möglich ist. Die rechtliche Grundlage eröffnet
Chapter 9 der US-Insolvenzordnung. Das Verfahren läuft auf einen
Schuldenschnitt der
Gläubiger hinaus und kann nur durch
die Kommune selbst beantragt werden.
Das Insolvenzrecht entstand aus den Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren, als viele Kommunen ohne
geregeltes Verfahren Bankrott gingen.
Ziel der Insolvenz ist es, über einen
Forderungsverzicht der Gläubiger die bestehenden
Verbindlichkeiten auf ein für den
Kommunalhaushalt tragfähiges Maß zu reduzieren. Die Insolvenzerklärung setzt eine entsprechende
Verfahrensvorschrift des Bundesstaats voraus. Ein solches spezielles Recht führten im Jahr 2013 insgesamt 27 der 50 Bundesstaaten in
ganz unterschiedlichen Variationen. Meist muss der Bundesstaat einer Insolvenzerklärung zustimmen. Eine weitere Voraussetzung ist
der Versuch gütlicher Einigung mit den Gläubigern. Eine Pfändung des
Vermögens ist nicht zulässig. Die Kommune entwickelt
einen Insolvenzplan, dem ein Richter zustimmen muss, sofern er ihn für ausgewogen hält.
Insolvenzen sind in den USA relativ selten und infolge der Rechtslage auf einen Teil der Bundesstaaten konzentriert. Die Insolvenz
ist eine Ultima Ratio. Die Bundesstaaten befürchten auch negative Ausstrahlungseffekte auf andere Kommunen.
Die US-amerikanische Stadt Detroit ist das bekannteste Beispiel einer kommunalen Insolvenz. Häufig genannte Ursachen der
Insolvenzerklärung vom 17. Juli 2013 liegen in der Entwicklung der Automobilindustrie, der Bevölkerungsstruktur,
gesellschaftlichen Konflikten, dem System der Kommunalfinanzen und nicht zuletzt in einer teilweise überforderten Lokalpolitik.
Weitere Informationen:
» Die Geschichte der Insolvenz der Stadt Detroit
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