Als kommunale Insolvenz bezeichnet man die
Zahlungsunfähigkeit einer kommunalen
Gebietskörperschaft.
In einigen Ländern, z.B. den USA, gibt es ein kommunales Insolvenzrecht.
In Deutschland ist das nicht der Fall. Es wird eine (beschränkte)
Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen
angenommen, obgleich die Existenz dieser Pflicht rechtlich umstritten ist.
Die angenommene Einstandspflicht der Länder ist ein Grund, warum selbst
hochverschuldete Kommunen weiterhin
Kredite und
Liquiditätskredite von Banken zu sehr guten
Zinskonditionen erhalten.