Der Liquiditätskredit (auch: Kassenkredit, Kredit zur Liquiditätssicherung) ist ein Begriff aus der öffentlichen
Haushaltswirtschaft
und bezeichnet aufgenommene Schulden zur Deckung eines kurzfristigen
Bedarfs an liquiden Mitteln.
Zuweilen wird deshalb vereinfachend von einem "Dispokredit" gesprochen.
In den haushaltsrechtlichen Vorschriften
einiger Länder für die Kommunen werden Liquiditätskredite bewusst von den Krediten
(für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur Umschuldung) abgegrenzt.
Insbesondere auf kommunaler Ebene werden Liquiditätskredite heute teilweise nicht mehr
gemäß ihrem eigentlichen Zweck (der Liquiditätssicherung) eingesetzt. Vielmehr sind diese
Verbindlichkeiten
mancherorts zu einer Dauereinrichtung auf hohem Niveau geworden.
Dies ist vor allem deshalb problematisch,
weil Liquiditätskredite nicht durch materiell geschaffene Vermögenswerte gedeckt sind. Sie werden für
laufende Ausgaben aufgenommen.
In den Bestimmungen zum neuen doppischenHaushaltsrecht ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten unterschiedlich
stark reglementiert. So sehen z.B. einzelne Länder Genehmigung durch die Aufsicht vor, wenn die
veranschlagten Liquiditätskredite bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
In der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Kassen-/Liquiditätskrediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Kassen-/Liquiditätskrediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Kassen-/Liquiditätskredite können sowohl bei den
Kernhaushalten als auch bei den
Extrahaushalten anfallen.