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Institutionelles Prinzip [Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Institutionelles Prinzip
Das institutionelle Prinzip (auch: Ressortprinzip, Ministerialprinzip) ist auf Bundes- und Landesebene ein bedeutender
Grundsatz zur Gliederung des Haushaltsplans
in Einzelpläne. Das institutionelle Prinzip besagt,
dass jedem Verwaltungsbereich (Ministerium/Ressort) ein Einzelplan zuzuordnen ist.
Das institutionelle Prinzip steht als Gliederungsprinzip dem Realprinzip gegenüber, das seinerseits besagt, dass für
bestimmte Sachgebiete ein eigener Einzelplan eingerichtet werden sollte. Folglich gibt es im
Bundeshaushalt und in den
Landeshaushalten Einzelpläne, die wegen des
institutionellen Prinzips eingerichtet wurden, während andere Einzelpläne aufgrund des Realprinzips bestehen.
Beispiel: Im Bundeshaushaltsplan sind die Einzelpläne "Allgemeine Finanzverwaltung" und "Bundesschuld" gemäß dem
Realprinzip eingerichtet worden. Die Einzelpläne "Bundesministerium der Finanzen" und "Bundesministerium der Justiz"
bestehen demgegenüber aufgrund des institutionellen Prinzips.
Gegensatz: Realprinzip.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder
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