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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Institutionelles Prinzip

Das institutionelle Prinzip (auch: Ressortprinzip, Ministerialprinzip) ist auf Bundes- und Landesebene ein bedeutender Grundsatz zur Gliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne. Das institutionelle Prinzip besagt, dass jedem Verwaltungsbereich (Ministerium/Ressort) ein Einzelplan zuzuordnen ist.

Das institutionelle Prinzip steht als Gliederungsprinzip dem Realprinzip gegenüber, das seinerseits besagt, dass für bestimmte Sachgebiete ein eigener Einzelplan eingerichtet werden sollte. Folglich gibt es im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten Einzelpläne, die wegen des institutionellen Prinzips eingerichtet wurden, während andere Einzelpläne aufgrund des Realprinzips bestehen.

Beispiel: Im Bundeshaushaltsplan sind die Einzelpläne "Allgemeine Finanzverwaltung" und "Bundesschuld" gemäß dem Realprinzip eingerichtet worden. Die Einzelpläne "Bundesministerium der Finanzen" und "Bundesministerium der Justiz" bestehen demgegenüber aufgrund des institutionellen Prinzips.

Gegensatz: Realprinzip.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum