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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » I » Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen

Unter der Instrumentalfunktion versteht man eine Funktion öffentlicher Unternehmen. Die Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen ist dadurch charakterisiert, dass sich der Staat öffentlicher Unternehmen bedient, um bestimmte gesellschaftspolitische Ziele zu verfolgen. Dies können z.B. wirtschaftspolitische, raumordnungspolitische, sozialpolitische und fiskalpolitische Ziele sein.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger