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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fiskalpolitik

Als Fiskalpolitik bezeichnet man die Gesamtheit aller politischen Entscheidungen, die sich auf die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) beziehen und auf die Erreichung gesamtwirtschaftlicher Ziele gerichtet sind. Die Fiskalpolitik ist ein Teilbereich der Finanzpolitik.

Grundsätzliches Ziel der Fiskalpolitik ist es, Konjunkturschwankungen entgegenzuwirken und ein stetiges, stabiles Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Die Idee ist hierbei, dass sich der Staat in konjunkturell schlechten Zeiten verschuldet bzw. finanzielle Rücklagen abbaut, um so die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu erhöhen und den konjunkturellen Abschwung abzufedern. Umgekehrt sollte der Staat in konjunkturell guten Zeiten Schulden abbauen bzw. finanzielle Rücklagen aufbauen, um die Konjunktur zu bremsen und um fiskalpolitische Spielräume für den nächsten Abschwung zu schaffen. Man spricht in diesem Kontext auch von der sog. antizyklischen Fiskalpolitik.

Beispiele für fiskalpolitische Maßnahmen:
- Erhöhung/Senkung der Steuersätze
- Steigerung/Verringerung der Vergabe öffentlicher Aufträge

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum