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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fiskalpolitik
Als Fiskalpolitik bezeichnet man die Gesamtheit aller politischen Entscheidungen,
die sich auf die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben
(Kameralistik) bzw.
Erträge, Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen (Doppik) beziehen und
auf die Erreichung gesamtwirtschaftlicher Ziele gerichtet sind.
Die Fiskalpolitik ist ein Teilbereich der Finanzpolitik.
Grundsätzliches Ziel der Fiskalpolitik ist es, Konjunkturschwankungen
entgegenzuwirken und ein stetiges, stabiles Wirtschaftswachstum zu
gewährleisten. Die Idee ist hierbei, dass sich der Staat in konjunkturell
schlechten Zeiten verschuldet bzw. finanzielle Rücklagen abbaut, um so die
gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu erhöhen und den konjunkturellen Abschwung
abzufedern. Umgekehrt sollte der Staat in konjunkturell guten Zeiten Schulden
abbauen bzw. finanzielle Rücklagen aufbauen, um die Konjunktur zu bremsen
und um fiskalpolitische Spielräume für den nächsten Abschwung zu schaffen.
Man spricht in diesem Kontext auch von der sog. antizyklischen Fiskalpolitik.
Beispiele für fiskalpolitische Maßnahmen:
- Erhöhung/Senkung der Steuersätze
- Steigerung/Verringerung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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