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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzpolitik
Die Finanzpolitik umfasst alle politischen Entscheidungen,
die die Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw.
Erträge, Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen (Doppik)
der öffentlichen Haushalte betreffen.
Zur Finanzpolitik zählen u.a. die
Steuerpolitik, die Subventionspolitik und die
Schuldenpolitik.
Mittels der Finanzpolitik kann der Staat u.a. Einfluss auf den konjunkturellen Zustand der Wirtschaft nehmen.
Die Finanzpolitik ist auf Bundesebene beim Bundesfinanzministerium angesiedelt. Auf Ebene der Länder ist
dies entsprechend bei den jeweiligen Landesfinanzministerien der Fall. In den Kommunen
liegt die örtliche Finanzpolitik im Verantwortungsbereich der Kämmereien.
Den oben genannten Exekutivorganen sind auf parlamentarischer Ebene in der Regel
Haushalts-
und Finanzausschüsse mit größtenteils deckungsgleichen Zuständigkeiten gegenübergestellt.
Diese Ausschüsse spielen bei der Gestaltung der Finanzpolitik eine nicht minder wichtige Rolle.
Grundsätzlich obliegt es allerdings nicht alleine einer kleinen ausgewählten Gruppe der politisch Verantwortlichen
(wie einem Ausschuss) über finanzpolitische Fragen zu befinden. Die Finanzpolitik obliegt vielmehr allen
Parlamentsmitgliedern (Bund, Länder) bzw. Rats-/Kreistagsmitgliedern (Kommunen).
Siehe auch:
- Links zu den Finanzministerien
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Links zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
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