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Internes Kontrollsystem (IKS)
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Internes Kontrollsystem (IKS)
Als Internes Kontrollsystem (IKS) bezeichnet man die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen,
erstens die betreffende Organisation (z.B. öffentliche Verwaltung) über Regelungen/Vorgaben indirekt zu
steuern und zweitens die
Organisation in der Einhaltung dieser Regelungen/Vorgaben zu überwachen.
Konkret sollen durch das Interne Kontrollsystem v.a. folgende Zwecke erfüllt werden:
- Erkennung und Analyse von
Risikobereichen
- Optimierung des
Wirkungsgrades des Verwaltungshandelns (Steigerung von
Effektivität und
Effizienz)
- Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit/Verlässlichkeit des
Rechnungswesens
- Sicherung des Bestandes an materiellem
Vermögen sowie Know-How der Mitarbeiter
- Sicherstellung der Einhaltung bestehender Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc.)
- Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben und Regelungen des Internen Kontrollsystems (z.B. Umsetzung des 4-Augen-Prinzips, Trennung unvereinbarer Tätigkeiten)
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