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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kommune

Die kommunale Ebene ist die unterste Ebene im Staatsaufbau der Bundesrepublik. Der Begriff der Kommunen ist hierbei ein Oberbegriff für die Gemeinden (hierunter fallen sowohl kreisfreie Städte als auch kreisangehörige Städte/Gemeinden) und die Gemeindeverbände (z.B. Landkreise, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden).

Kategorisierung: Kommune - Gemeinde/Stadt - Gemeindeverband - Landkreis - Stadtstaat - kreisfrei - kreisangehörig

Der Begriff der Kommunen wird primär im Kontext der 13 Flächenländer genutzt. Im weiteren Sinne können aber auch die Stadtstaaten (Land Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg) zu den Kommunen gezählt werden. Die Freie Hansestadt Bremen stellt hierbei jedoch einen Sonderfall dar, da dieser Stadtstaat aus zwei Kommunen (Bremen und Bremerhaven) besteht.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 5.5.2015)




Weitere Informationen:
» Definition von "Kommunen" im Lexikon von Wirtschaftsfoerderung.info



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger