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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kostenträger
Kostenträger sind diejenigen Produkte bzw.
Leistungen, die das
Sachziel des Unternehmens bzw. der
öffentlichen Verwaltung darstellen. Man geht im Allgemeinen davon aus, dass alle anfallenden
Kosten zur Erstellung/Erbringung
dieser Produkte bzw. Leistungen anfallen. Daher sind sämtliche Kosten nach ihrer Verursachung
auf die einzelnen Kostenträger zu verteilen. Dies erfolgt über die
Kostenträgerrechnung.
Nach Möglichkeit sollte jedem Kostenträger eine Organisationseinheit zugeordnet sein, die für den
Kostenträger verantwortlich ist.
Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Kostenträgern:
- interne Kostenträger
- externe Kostenträger
Alle für die Kostenträgerrechnung gebildeten Kostenträger werden im Kostenträgerplan verzeichnet.
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