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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalkosten

Als Personalkosten werden all diejenigen Kosten bezeichnet, die für die Mitarbeiter der jeweiligen Organisation anfallen. Zu den Personalkosten zählen v.a. Beamtenbezüge, Angestelltenvergütungen, Arbeiterlöhne, Beihilfen und die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für Beamte sind ebenfalls bei der Bestimmung der Personalkosten zu berücksichtigen.

Die Personalkosten werden in einer öffentlichen Verwaltung i.d.R. zu den Fixkosten gezählt. Gleichzeitig machen Personalkosten im öffentlichen Sektor einen wesentlichen Teil der gesamten Kosten aus.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum