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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sachplan (Inventur)

Der Sachplan ist ein Teil des Inventurrahmenplans. Im Sachplan werden nach örtlichen und/oder sachlichen Gesichtspunkten Inventurfelder festgelegt, um diese dem Aufnahmepersonal exakt zuordnen zu können und um eine möglichst optimale Vermögens- und Schuldenerfassung zu gewährleisten. Die Inventurfelder sind hierbei so zu bemessen, dass Doppelerfassungen und Erfassungslücken ausgeschlossen werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger