Die Schaumweinsteuer (SchaumwSt) ist eine
Verbrauchsteuer, deren
Steuergegenstand der Verbrauch von Schaumwein im Steuergebiet darstellt.
Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne Büsingen und die Insel Helgoland.
Schaumweine sind z.B. Sekt und Champagner.
Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung des Schaumweins in den
steuerrechtlich freien Verkehr
(z.B. Entnahme aus dem Steuerlager), es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
Die Steuer entsteht nicht, wenn Schaumwein auf Grund seiner Beschaffenheit oder infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren gegangen ist.
Das Aufkommen der Schaumweinsteuer fließt dem Bund zu
(Bundessteuer).