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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Überbrückungskredit

Unter einem Überbrückungskredit (auch: Zwischenkredit) versteht man einen kurzfristigen Kredit, der dem Kreditnehmer dazu dient, eine Investition bis zu dem Zeitpunkt übergangsweise zu finanzieren, zu dem der eigentlich für diesen Investitionszweck vorgesehene langfristige Kredit verfügbar ist. Ein Überbrückungskredit stellt insofern eine Form der Übergangsfinanzierung dar.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum