|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Zweckaufwendungen
Zweckaufwendungen sind all diejenigen Aufwendungen,
die sich unmittelbar auf den Betriebs- bzw. Verwaltungszweck beziehen.
Den Zweckaufwendungen können in der Kostenrechnung
entweder Kosten in exakt
gleicher Höhe (Grundkosten) oder Kosten
in anderer Höhe (Anderskosten) gegenüberstehen.
Gegensatz: neutrale Aufwendungen.
|
|