Als Abschreibungsbasis bezeichnet man denjenigen Wert, der als Ausgangspunkt für die Berechnung der planmäßige Abschreibung von
Vermögensgegenständen dient. Die Abschreibungsbasis ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Wird erwartet, dass der betreffende Vermögensgegenstand einen Restwert hat,
so muss die Abschreibungsbasis um diesen Restwert vermindert werden.