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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibungsbasis

Als Abschreibungsbasis bezeichnet man denjenigen Wert, der als Ausgangspunkt für die Berechnung der planmäßige Abschreibung von Vermögensgegenständen dient. Die Abschreibungsbasis ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wird erwartet, dass der betreffende Vermögensgegenstand einen Restwert hat, so muss die Abschreibungsbasis um diesen Restwert vermindert werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger