Die administrative Kontrollfunktion ist eine
Budgetfunktion.
Nach der administrativen Kontrollfunktion
steuert
die Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Rat, Kreistag etc.) die Verwaltung/Exekutive über die im
Haushaltsplan
manifestierten Vorgaben. Die Verwaltung ist im Rahmen der
Haushaltsausführung
an die einzelnen Vorgaben im Haushaltsplan gebunden
(qualitative,
quantitative und
zeitliche Spezialität).
Diese Bindung der Exekutive/Verwaltung an die im Haushaltsplan gemachten Vorgaben ermöglicht eine Kontrolle des Verwaltungsapparats.
Kontrollaufgaben fallen hierbei primär der Volksvertretung zu. Ferner ermöglichen die konkreten Vorgaben im Haushaltsplan aber
auch der (politischen) Verwaltungsführung (z.B. Bundesregierung, Landesregierung, Bürgermeister, Landrat) und der
Rechnungsprüfung
eine Kontrolle des Handelns des Verwaltungsapparats.
Innerhalb der Volksvertretung gibt es durchaus begründete, wenngleich unterschiedliche Interessen, an einer
wirksamen Kontrolle der Verwaltung. Die Wählerschaft differenziert i.d.R. nicht zwischen (Miss-)Management in der Verwaltung und (Miss-)Management
seitens der Politik. Daher haben Politiker ein Interesse an einer
effektiven und
effizienten
Aufgabenerfüllung durch die Verwaltung. Diese Kontrolle muss im Rahmen des Haushaltsprozesses gewährleistet werden. Gerade die
Kontrollmöglichkeiten der Volksvertreter im Verhältnis zur Verwaltung manifestieren auf der anderen Seite ihre Verantwortlichkeit
gegenüber der Bürgerschaft.