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AfA-Tabellen
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
AfA-Tabelle
Die AfA-Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und sollen dem Bilanzierenden bei der Schätzung der Nutzungsdauer
von Anlagegütern helfen, welche zur Bestimmung der jährlichen Abschreibungsbeträge notwendig ist.
AfA-Tabellen haben keinen Gesetzesrang, d.h. für ein Unternehmen besteht keine unmittelbare Pflicht ihnen zu folgen.
Die öffentliche Verwaltung hat sich jedoch bei der Schätzung der Nutzungsdauer für die Abschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
an die AfA-Tabellen zu halten.
Zwischen einzelnen Flächenländern können sich die für die Kommunen
vorgegebenen Nutzungsdauern für einzelne identische Vermögensgegenstände
unterscheiden, da landesspezifische AfA-Tabellen existieren, die von den
AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums abweichen können.
Die fehlende Harmonisierung der Rechtsregelungen in diesem
Bereich ist ein Grund, warum länderübergreifende Finanzkennzahlenvergleiche
auf Grundlage doppischer
Zahlen heute schwierig sind. Da die landesspezifischen AfA-Tabellen z.T. auch Wahlrechte im
Hinblick auf die Nutzungsdauer eröffnen, können auch Vergleiche innerhalb eines Bundeslandes
erschwert werden.
Weitere Informationen:
AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
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