Ein Anlagegut (auch: Gebrauchsgut, Potentialgut) ist ein
Wirtschaftsgut,
das einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung längerfristig zur Verfügung steht. Es wird
planmäßig abgeschrieben.
Anlagegüter werden dem Anlagevermögen
auf der
Aktivseite der
Bilanz zugeordnet.