Unter dem Begriff der
Anordnungen an die
Kasse versteht man Weisungen, die anordnungsberechtigte Dienststellen der Kasse erteilen können. Man
unterscheidet zwischen
Kassenanordnungen und
Kassenanweisungen. Kassenanordnungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie buchungspflichtig sind,
während bei Kassenanweisungen keine solche Buchungspflicht vorliegt.