Als Auftragsangelegenheiten (auch: Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises)
bezeichnet man im Kontext von Diskussionen zum
kommunalen FinanzausgleichPflichtaufgaben
zur Erfüllung nach Weisung. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Aufgaben der
kommunalen Selbstverwaltung, sondern um übertragene staatliche Aufgaben. Die kommunalen
Gebietskörperschaften fungieren demnach gewissermaßen als Dienstleister des Staates.
Ein Beispiel für eine Auftragsangelegenheit ist das Passwesen.