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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttokredite

Unter den Bruttokrediten im weiteren Sinne versteht man alle bei anderen Gebietskörperschaften und bei Sondervermögen sowie am Kreditmarkt aufgenommenen Haushaltskredite. Unter die Bruttokredite im engeren Sinne fallen demgegenüber nur die am Kreditmarkt aufgenommenen Haushaltskredite.

Den Teil der Bruttokredite im engeren Sinne, der im Haushaltsplan als Einnahme veranschlagt wird, bezeichnet man als Nettokredite.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger