Haushaltskredite (auch: Kredite zur Deckung von Ausgaben, Finanzierungskredite, Deckungskredite, Finanzkredite) sind
Kredite,
die zur Deckung von
Haushaltsausgaben aufgenommen werden, wenn die regulären
Haushaltseinnahmen nicht ausreichen, um alle zu
leistenden Ausgaben zu decken. Im
Haushaltsplan werden die aus dem Haushaltskredit zufließenden
Finanzmittel als Einnahmen
dargestellt.
Im Gegensatz dazu fungieren die
Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite nicht zur Deckung von Haushaltsausgaben, sondern zur
Finanzierung von
kurzfristig Liquiditätslücken, die entstehen, wenn im
Haushaltsvollzug die regulären Haushaltseinnahmen und die Haushaltskrediteinnahmen
zur Finanzierung der laufenden Ausgaben temporär nicht ausreichen.
Die Gesamtlaufzeit von Haushaltskrediten beträgt mindestens einen Tag - nach oben hin ist sie dagegen nicht begrenzt. Am häufigsten zu beobachten sind
Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zehn bzw. 30 Jahren.
Die Aufnahme von Haushaltskrediten erfordert grundsätzlich eine
Kreditermächtigung im
Haushaltsgesetz. Im Rahmen dieser Kreditermächtigung wird
festgelegt, bis zu welcher Höhe Haushaltskredite aufgenommen werden dürfen.