Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » D » Daueranordnung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Daueranordnung

Als Daueranordnungen (auch: Anordnung für wiederkehrende Zahlungen) bezeichnet man Kassenanordnungen, die für periodisch (z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich) wiederkehrende, im Vornherein bereits feststehende Geschäftsvorfälle/Zahlungen erteilt werden. Die betroffenen Zahlungen sind hierbei von der Höhe her gleich. Daueranordnungen können eines oder mehrere Haushaltsjahre betreffen. Daueranordnungen, die explizit nur für ein Haushaltsjahr ausgestellt werden, bezeichnet man auch als Jahresanordnungen. Angeordnet wird der jeweils fällige Betrag, nicht der Jahresbetrag. Die Daueranordnung gilt fort, bis sie geändert oder aufgehoben wird.

Daueranordnungen dienen insbesondere dazu, die andernfalls durch regelmäßig neu auszustellende Kassenordnungen entstehende zusätzliche Arbeitsbelastung der betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden, d.h. die Arbeitsbelastung zu vermindern.

Man unterscheidet im Kontext der Daueranordnungen zwischen:
- Dauerauszahlungsanordnungen
- Dauerannahmeanordnungen

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger