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Daueranordnung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Daueranordnung
Als Daueranordnungen (auch: Anordnung für wiederkehrende Zahlungen) bezeichnet man
Kassenanordnungen, die für periodisch (z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich) wiederkehrende, im Vornherein bereits feststehende Geschäftsvorfälle/Zahlungen erteilt werden. Die betroffenen Zahlungen sind hierbei von der Höhe her gleich. Daueranordnungen können eines oder mehrere
Haushaltsjahre betreffen. Daueranordnungen, die explizit nur für ein Haushaltsjahr ausgestellt werden, bezeichnet man auch als
Jahresanordnungen. Angeordnet wird der jeweils fällige Betrag, nicht der Jahresbetrag. Die Daueranordnung gilt fort, bis sie geändert oder aufgehoben wird.
Daueranordnungen dienen insbesondere dazu, die andernfalls durch regelmäßig neu auszustellende Kassenordnungen entstehende zusätzliche Arbeitsbelastung der betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden, d.h. die Arbeitsbelastung zu vermindern.
Man unterscheidet im Kontext der Daueranordnungen zwischen:
- Dauerauszahlungsanordnungen
- Dauerannahmeanordnungen
Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)
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