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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresanordnungen

Jahresanordnungen sind Kassenanordnungen, die für im Voraus feststehende Zahlungen ausgestellt werden, die im Laufe eines Haushaltsjahres regelmäßig wiederkehren (z.B. monatliche Mieten, quartalsweise Zinszahlungen). Die einzelnen Fälligkeitstermine sowie die anzunehmenden bzw. zu zahlenden Teilbeträge sind exakt anzugeben.

Jahresanordnungen können den Charakter einer Annahmeanordnung oder einer Auszahlungsanordnung haben.

Jahresanordnungen stellen einen Spezialfall einer Daueranordnung dar. Während sich Jahresanordnungen stets nur auf ein Haushaltsjahr beziehen, können Daueranordnungen auch mehrere Haushaltsjahre betreffen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger