Deckungskredite (auch: Haushaltskredite, Kredite zur Deckung von Ausgaben, Finanzierungskredite, Finanzkredite) sind
Kredite,
die zur Deckung von
Haushaltsausgaben aufgenommen werden, wenn die regulären
Haushaltseinnahmen nicht ausreichen, um alle zu
leistenden Ausgaben zu decken. Im
Haushaltsplan werden die aus dem Deckungskredit zufließenden
Finanzmittel als Einnahmen
dargestellt.
Im Gegensatz dazu dienen die
Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite nicht zur Deckung von Haushaltsausgaben, sondern zur
Finanzierung von
vorübergehenden Liquiditätslücken, die entstehen, wenn im
Haushaltsvollzug die regulären Haushaltseinnahmen und die Haushaltskrediteinnahmen
zur Finanzierung der laufenden Ausgaben kurzzeitig nicht ausreichen.
Die Gesamtlaufzeit von Deckungskrediten beträgt mindestens einen Tag. Nach oben hin ist sie dagegen nicht begrenzt. Am häufigsten
kommen Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zehn bzw. 30 Jahren vor.
Zur Aufnahme von Deckungskrediten ist eine
Kreditermächtigung im
Haushaltsgesetz erforderlich. Im Rahmen der Kreditermächtigung wird
festgelegt, bis zu welcher Höhe Deckungskredite aufgenommen werden dürfen.