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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Defizitquote

Die Defizitquote bezeichnet im Allgemeinen das prozentuale Verhältnis des Defizits der öffentlichen Haushalte eines Staates (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) zum nominalen Bruttoinlandsprodukt dieses Staates. Die Defizitquote wird meist auf Jahresbasis ermittelt.

Berechnung: Defizitquote

Gemäß der Maastrichter Konvergenzkriterien sollte die Defizitquote einen Wert von 3% des BIP nicht überschreiten.

Gegensatz: Überschussquote.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Bruttoinlandsprodukt"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Statistiken der Statischen Ämter (u.a. zum BIP)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger