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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Überschussquote

Unter der Überschussquote versteht man das prozentuale Verhältnis des Überschusses der öffentlichen Haushalte eines Staates (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) zum nominalen Bruttoinlandsprodukt dieses Staates. Die Überschussquote wird i.d.R. für ein Jahr ermittelt. Wird im betreffenden Staat statt eines Überschusses ein Defizit erwirtschaftet, spricht man von der sog. Defizitquote.

Berechnung: Überschussquote

Den Maastricht-Kriterien zufolge darf die Defizitquote einen Wert von 3,0 Prozent des BIP nicht überschreiten.

Gegensatz: Defizitquote.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Bruttoinlandsprodukt"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Linksammlung zu Statistiken der Statischen Ämter (u.a. zum BIP)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger